Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbestimmungen, sowie allfällige Preisanpassungen für das Folgejahr bleiben vorbehalten.  

Kursanmeldungen

Diese werden als verbindlich betrachtet, können aber nur berücksichtigt werden, wenn unsere Schwimmkurse noch freie Plätze bieten. Bitte beachten Sie, dass sie nicht automatisch in allen weiterführenden Kursen angemeldet sind, jeder Kurs muss jeweils neu angemeldet werden.  

Kursbestätigung

Eine Bestätigung wird vor Beginn der Schwimmkurse per E-Mail zugeschickt. Die Kursbestätigung wird von der Schwimmschulleitung unterschrieben und gilt als Krankenkassenquittung. Bitte nehmen Sie diese am ersten Kurstag mit. Die Kursbestätigung enthält alle wichtigen Daten. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, diese durchzulesen und sorgfältig aufzubewahren.  

Kurskosten der verschiedenen Standorte

Die Kurskosten verstehen sich für das Hallenbad Blumenwies und das Hallenbad Sonnenrain (exkl. Hallenbadeintritt). Für das Schulbad Notker verstehen sich die Kurskosten inkl. Eintritt. Am Standort Blumenwies erhalten alle Kursteilnehmende einen vergünstigten Eintritt. Fragen Sie an der Kasse danach. Die Kurskosten sind eine Woche vor Kursbeginn auf folgendes Konto zu überweisen:

St.Galler Kantonalbank, 9001 St.Gallen
CH98 0078 1020 4040 9200 0
Kontonummer 90-219-8
Schwimmverein St.Gallen-Wittenbach
9016 St.Gallen

Hinweis: Bitte geben Sie die jeweilige Kursnummer bei der Zahlung an.             

Abmeldungen

Diese sind bis 4 Wochen vor Beginn der Schwimmkurse ohne Kostenfolge möglich. Bei kurzfristigen Abmeldungen des ganzen Kurses ohne ärztliches Zeugnis, während den letzten 2 Wochen vor Kursbeginn, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 verrechnet.
Bei Abmeldungen ohne ärztliches Zeugnis später als 1 Woche vor Kursbeginn wird der volle Kursbetrag fällig.  

Familienrabatt

Wir gewähren für Familien mit drei Kindern im gleichen Kursblock, für das 3.Kind eine Reduktion von 50% der Kurskosten.  

Gefehlte Lektionen

Gefehlter Unterricht kann nicht nachgeholt werden. Bei längerer Absenz (ab 4 Lektionen am Stück) wegen Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis, wird eine Teilgutschrift für einen weiteren Kurs ausgestellt. Kurse oder Lektionen, welche aufgrund höherer Gewalt (z. B. Schliessung des Hallenbads durch Betriebsstörungen, etc.) ausfallen, werden nicht zurückerstattet. In begründeten Fällen können Teilnehmer aus dem Kurs ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Kursgeld anteilsmässig zurückerstattet.  

Auszeichnungssystem

Die Kinder erhalten bei ihrem ersten Schwimmkursbesuch den Kids Pass. Dieser begleitet sie durch die Ausbildung vom Einsteiger bis zum Schwimmer. Für jeden Level erhalten die Kinder eine Medaille, welche sie als Sticker in den Kids Pass einkleben können. Sollte ein Kind noch zu unsicher in der Bewegungsausführung sein und das angemeldete Kursziel noch nicht erreichen können, erhält es Motivationssticker. Unterstützen und ermutigen Sie ihr Kind, beim jeweiligen Lernfortschritt. Schwimmen bietet viel Sicherheit und macht riesigen Spass, aber nur, wenn man es richtig lernt!          

Kursbetrieb

Den Anweisungen der Schwimmleiter ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Freibadbetrieb ist das Hallenbad Sonnenrain in Wittenbach für die Öffentlichkeit geschlossen. Es dürfen sich nur Kursteilnehmer im Bad aufhalten. Dies betrifft nur die Schwimmkurse in den Sommermonaten und Sommerintensivkursen am Standort Wittenbach. Das Tragen von Strassenkleidung und Strassenschuhen ist im Hallenbad und Duschbereich strikte untersagt. Bei Erkältungskrankheiten, insbesondere Fieber oder Ohrenschmerzen, sollte auf den Schwimmunterricht verzichtet werden.   Vorbeugend empfiehlt sich nach jedem Schwimmkursbesuch die Haare und insbesondere die Ohren gut zu trocknen. Schwimmbrillen sollen im Schwimmunterricht nicht getragen werden. In speziellen Fällen auf ärztliche Anweisung können Ausnahmen bewilligt werden. Informationen, warum wir auf Schwimmbrillen verzichten, erhalten Sie in unseren «FAQ».                                      

Ethik Charta Swiss Olympic

Der Schwimmverein St.Gallen-Wittenbach, sowie die Schwimmschule halten sich an die 9 Prinzipien der Ethik Charta von Swiss Olympic.  

  1. Gleichbehandlung für alle
  2. Sport und soziales Umfeld im Einklang
  3. Stärkung der Selbst- und Mitverantwortung
  4. Respektvolle Förderung statt Überforderung
  5. Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung
  6. Gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe
  7. Absage an Doping und Drogen
  8. Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports
  9. Gegen jegliche Form von Korruption  

Ethik Chart Swiss Olympic

Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Vor und nach den Schwimmkursen sind die Erziehungsberechtigten für die Aufsicht der Kinder verantwortlich. Die Schwimmschule vom Schwimmverein St.Gallen-Wittenbach übernimmt keine Haftung.  

Kenntnisnahme und Akzeptanz

Die gesetzlichen Vertreter und Begleitpersonen anerkennen diese AGB's vollumfänglich bei der Kursanmeldung.

svsw_Allgemeine_Geschaeftsbestimmungen_2018.pdf

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